Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule „Der mit dem Hund sucht“ Gau-Odernheim (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule am Unterricht teilnehmen (im Folgenden: Kunde).
Stand: 01.09.2023
§ 1. Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.
Die Teilnahme an dem Einsteigerkurs, den offenen Gruppen und den Einzelstunden und die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
§ 2. Vertragsschluss
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem Ort statt, der weiter als 10 km vom Sitz der Hundeschule entfernt ist, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,40 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.
2. Offene Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Beim Kauf einer „10er-Karte“ ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.
3. Einsteigerkurs
Der Einsteigerkurs ist ein geschlossener Kurs und bedarf einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Dieser findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Kunden statt. Die Kursgebühr wird beim ersten Termin des Kurses vollständig in bar entrichtet oder vor Kursbeginn überwiesen.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum und Uhrzeit des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Bezahlung des Kurses zustande.
§ 3. Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise werden auf Anfrage persönlich, telefonisch oder per Email mitgeteilt. Sie sind daneben auf der Homepage der Hundeschule zu finden.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt. mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde in bar fällig (Einzelunterricht/offene Gruppen). Die Teilnahme an den offenen Gruppen kann auch über eine vorher erworbene „10er-Karte“ abgerechnet werden. Die Vergütung für den Einsteigerkurs und für die „10er-Karten“ kann auch im Vorhinein per Überweisung erfolgen.
§ 4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
2. Sagt der Kunde die Teilnahme an einer offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2) nicht mindestens 3 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
3. Sagt der Kunde die Teilnahme am Einsteigerkurs nicht mindestens 5 Tage vor Kursbeginn ab, ist der vollständige Kurs durch den Kunden zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder es gibt einen Nachrücker gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt.
4. Eine (auch anteilige) Erstattung geleisteter Zahlungen für den Einsteigerkurs ist nach der unter 3. angegebenen Frist nicht möglich. Kann ein Kurstermin vom Kunden nicht wahrgenommen werden und wird im gebuchten Zeitraum ein weiterer, inhaltlich passender Kurstermin angeboten, kann der Kunde dort nach Absprache ersatzweise teilnehmen.
§ 5. Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, statt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.
2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage oder eine Terminverlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Stunde vor dem vereinbarten Termin mit.
3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
§ 6. Haftung
1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
§ 7. Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten, eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Trainings führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.